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MEHR POWER FÜR EURE JUGENDPROJEKTE
Förderung für eure Jugendarbeit
– außerhalb der Musik

Förderung

Die VMB-Jugend unterstützt euch dabei, tolle Projekte für Kinder und Jugendliche in euren Musikvereinen oder Regionen auf die Beine zu stellen – mal ganz ohne Instrument. Ob Workshops, Ausflüge oder kreative Aktionen: Wenn’s nicht direkt ums Musizieren geht, seid ihr hier genau richtig.

Auf dieser Seite findet ihr alle Infos, die ihr braucht, um einen Fördermittelzuschuss zu erhalten.

 

Verwendungsnachweis

Eure Jugendaktion ist gealufen – jetzt noch easy die Fördermittelabrechnen.

Fördermittelantrag 2026

Nach der Abrechnung ist manchmal vor dem Antrag: Jetzt schon ans nächste Jahre denken.

Der Abrechnungs-Guide

Förderung durch
die VMB Jugend

In unseren FAQ findet ihr alle wichtigen Infos
rund um Voraussetzungen, Förderhöhe, Abrechnung und Antrag –
kompakt, verständlich und immer aktuell. Schaut rein!

Wir unterstützen außermusikalische Aktionen für Kinder und Jugendliche in euren Musikvereinen – also Freizeitaktivitäten, bei denen der Spaß, das Miteinander und die Gemeinschaft im Mittelpunkt stehen. Wichtig ist, dass genug Betreuungspersonen dabei sind und die Aktion für Kinder und Jugendliche gedacht ist – und idealerweise mit ihnen zusammen geplant wurde. 

Habt ihr ein paar Ideen für passende Aktionen? 
Na klar! Wie wär’s zum Beispiel mit: 

  • einem Bowlingnachmittag 
  • einem Ausflug ins Jumphouse 
  • einem Tag im Kletterpark 
  • einer Kanutour auf dem nächsten Fluss 
  • Einem Ausflug in die Eissporthalle 

Was ist mit Bildungsangeboten? 
Auch das ist möglich! Nach vorheriger Absprache mit uns können wir Workshops für Betreuungspersonen oder Verantwortliche der Jugendleitung (also sogenannte Multiplikator:innen) fördern – z. B. zu Themen wie Teamarbeit, Jugendbeteiligung oder Projektmanagement. 

Gibt’s auch Aktionen, die nicht gefördert werden? 
Ja – wir fördern keine Angebote wie: 

  • Lasertag oder Paintball 
  • Vereinsfeiern 
  • Vereinsfahrten 

Damit ihr Fördermittel beantragen könnt, sollten ein paar Dinge erfüllt sein: 

  • Euer Verein ist Mitglied im VMB NRW. 
  • Ihr habt einen aktuellen Nachweis der Gemeinnützigkeit.  
  • Euer Verein ist als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. 
    Keine Sorge, wenn ihr euch da nicht sicher seid – meldet euch einfach bei uns! Wir helfen euch weiter. 
  • Ihr reicht eure Abrechnung fristgerecht ein: 
    – spätestens 8 Wochen nach der Aktion, 
    – bei Maßnahmen im November oder Dezember spätestens bis 31. Januar des Folgejahres. 
  • Qualifiziertes Betreuungspersonal begleitet eure Aktionen. 
  • Die Fördermittel werden korrekt und nach unseren Richtlinien verwendet. 
  • Wichtig zu wissen: 
    Für die Abrechnung seid ihr selbst verantwortlich – bitte achtet auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollte das Landesjugendamt oder der Landesrechnungshof etwas beanstanden, kann das Rückforderungen zur Folge haben. 

Unsere Förderung basiert auf klaren gesetzlichen Grundlagen – damit alles transparent und fair bleibt: 

Rechtsgrundlagen sind: 

  • die Richtlinien des Kinder- und Jugendförderplans NRW 
  • das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) 
  • das Kinder- und Jugendfördergesetz NRW 
  • sowie ergänzende Förderrichtlinien der Landesmusikjugend NRW 

Wofür dürfen die Fördermittel eingesetzt werden? 

Die Mittel sollen gezielt die außermusikalische Kinder- und Jugendarbeit stärken – z.B. in diesen Bereichen: 

  • Politische und soziale Bildung 
  • Kulturelle, sportliche und freizeitorientierte Aktivitäten 
  • Maßnahmen zur Kinder- und Jugenderholung 
  • Medienbezogene, interkulturelle und internationale Projekte 
  • Mädchenarbeit und geschlechterdifferenzierte Jugendarbeit 
  • Angebote mit Fokus auf Integration und Teilhabe 

Was muss euer Verein zusätzlich beachten? 

Eigenmittel einplanen: 
Ein Teil der Kosten muss durch eigene Mittel oder andere Finanzierungsquellen gedeckt werden. 

Mittel richtig einsetzen: 
Die Fördermittel müssen sachgerecht, wirtschaftlich und im Sinne der genannten Ziele verwendet werden. 

Was muss ich bei der Planung einer Aktion (Maßnahme) beachten? 

Wenn ihr eine Maßnahme plant und Fördermittel der Landesmusikjugend NRW nutzen möchtet, gibt es ein paar wichtige Punkte, die ihr von Anfang an im Blick haben solltet: 

Allgemeine Voraussetzungen 

  • Mindestens 5 Teilnehmende müssen dabei sein. 
  • Die meisten Teilnehmenden sollten ihren Wohnsitz in NRW haben. 
  • Der Veranstaltungsort muss in NRW liegen (Ausnahmen sind mit Begründung möglich). 
  • Die Aktion sollte Aspekte wie BildungPrävention und Beteiligung junger Menschen berücksichtigen. 

Wer kann teilnehmen? 

  • Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von 6 bis 21 Jahren. 
  • Bei Bildungsmaßnahmen dürfen auch junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre teilnehmen. 

Welche Arten von Veranstaltungen sind förderfähig? 

  • Freizeitmaßnahmen 
    Dauer: Mindestens 1,5 Stunden 
    Beispiele: Kochen, Basteln, Sport, Stadtrallyes, Naturerlebnisse 
    Zuschuss: Bis zu 85 % der förderfähigen Kosten 
    Eigenanteil: 15 % 
     
  • Bildungsveranstaltungen 
    Dauer: Mindestens 5 Stunden pro Tag 
    Zuschuss: Ebenfalls bis zu 85 % der förderfähigen Kosten 
    Eigenanteil: 15 % 
     
  • Jugendferienfreizeiten (für Kreismusikjugenden) 
  • Dauer: Mindestens 4, maximal 21 Tage (inkl. An- & Abreise) 
  • Zuschuss: Anteilsfinanzierung der Gesamtkosten 
  • Eigenanteil: 20 % 

Was ist mit der Teilnehmendenliste? 

Bitte nutzt das offizielle Formular der Landesmusikjugend NRW. 

  • Wichtig: Kopfzeile ausfüllen 
  • Ganz unten rechts: Datum und Unterschrift der leitenden Person nicht vergessen! 

Ja – aber nicht immer schon im Vorjahr. Ob ihr einen Planungsantrag stellen müsst, hängt von Umfang und Kosten eurer Maßnahme ab. Hier der Überblick: 

Ein Planungsantrag bis zum 31.12. des Vorjahres ist erforderlich, wenn: 

  • die geplanten Gesamtkosten über 1.500 € liegen 
    und/oder 
  • die Maßnahme länger als 2 Tage dauert 

Kein Planungsantrag nötig, wenn: 

  • die Kosten unter 1.499 € liegen 
    und 
  • die Maßnahme höchstens 2 Tage dauert (z. B. ein Wochenende: Fr.–So.) 

In diesem Fall reicht es, wenn ihr die Abrechnung spätestens 8 Wochen nach Durchführung einreicht. 
Achtung: Für Aktionen im November oder Dezember ist der 31. Januar des Folgejahres die letzte Frist zur Abgabe. 

Damit ihr eure Förderung bekommt, müsst ihr nach der Maßnahme einen Verwendungsnachweis einreichen. Das geht ganz einfach digital über unsere Website – aber ein paar Dinge solltet ihr dabei unbedingt beachten: 

  1. Digitaler Verwendungsnachweis

Erstellt euren Verwendungsnachweis online über unsere Homepage.
Nutzt bitte die aktuellen Formulare und füllt alles sorgfältig aus. 

  1. Was gehört alles zur Abrechnung?
  • Freistellungsbescheid 
    – Eine Kopie eures aktuellen Bescheids zur Gemeinnützigkeit 
  • Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe 
    – Eine Kopie eurer aktuellen Bestätigung  
    – bei mehrfach Förderung durch die VMB Jugend 
  • Teilnehmendenliste 
    – aktuelle Teilnehmendenliste von der Homepage nutzen. Wichtig: Kopf ausfüllen und nach Eintrag der Teilnehmenden, Betreuungspersonen und Leitung die Liste unten rechts mit dem Veranstaltungsdatum und der Unterschrift der Leitung versehen 
  • Programmablauf 
    – Eine kurze zeitliche & inhaltliche Übersicht der Aktion 
  • Übersicht über Einnahmen und Ausgaben 
    – Eine kurze zeitliche & inhaltliche Übersicht der Aktion 
  • Originalbelege & Quittungen 
    – Alle Ausgaben bitte mit Originalnachweisen belegen 
    – Ab 250€ müssen ordnungsgemäße Rechnungen vorgelegt werden 
    – Ab 250€ entsprechender Kontoauszug beifügen 
    Buskosten über 1.000 
    – Bitte mindestens drei Angebote einholen und nachweisen 
  • Honorare 
    – Nur mit schriftlichen Honorarverträgen abrechenbar (Quittungen reichen nicht aus) 
  • Fahrtkosten & Ehrenamt 
    – Über unsere entsprechenden Formulare abrechnen 
    •  Wirksamkeitsdialog 
      – Muss im Verwendungsnachweis ausgefüllt werden 

Unser Ziel ist, dass jeder Mitgliedsverein mindestens eine Kinder- oder Jugendaktion pro Jahr gefördert bekommt – und das möglichst unkompliziert! 

Die Höhe der Förderung hängt vom Umfang eurer Maßnahme und den förderfähigen Kosten ab. Hier ein Überblick: 

Aktuelle Förderquoten – so sieht’s aus: 

Möglicher 
Förderfähiger
Betrag
 

Förderquote 

Eigenanteil 

0 – 50 € 

Keine Förderung möglich 

 

51 – 500 € 

85 % Förderung 

mind. 15 % 

501 – 1.000 € 

60 % Förderung 

mind. 15 % (ggf. mehr durch Drittmittel) 

1.001 – 1.499 € 

50 % Förderung 

Mind. 15% 

Ab 1.500 € 

750 € 

mind. 15 % 

ab 6.000 € 

Individuelle Anteilsfinanzierung über Zuwendungsbescheid 
Achtung: Antrag im Vorjahr stellen 

abhängig vom Bescheid 

Damit eure Aktion sicher und gut betreut abläuft, gibt es Richtwerte für die Anzahl der Betreuungspersonen – abhängig von der Gruppengröße: 

Empfohlene Betreuungsschlüssel:  

Teilnehmende 

Betreuungspersonen 

5–10 

2 Betreuungspersonen 

11–20 

3 Betreuungspersonen 

21–30 

4 Betreuungspersonen 

 

entsprechend mehr 

 

Plant ihr eine besondere Aktion (z.B. mit erhöhtem Betreuungsbedarf)? 
Dann sprecht uns bitte im Vorfeld an – wir finden gemeinsam eine Lösung! 

Ausgewogenheit ist uns wichtig: 
Bitte achtet darauf, sowohl weibliche als auch männliche Betreuungspersonen einzuplanen – wenn möglich. 

Und ganz wichtig: 
Die leitende Person sollte eine gültige JULEICA (Jugendleiter*in-Card) besitzen. 

Klick und Hab's

Verwendungsnachweis
Fördermittel - Vorlagen

Hier findest du den Verwendungsnachweis für deine Fördermittel –
einfach downloaden, ausfüllen und easy einreichen.

Teilnehmerliste

Teilnehmer-Check: Liste easy downloaden. 

Reisekostenabechnung

Alles klar? Reisekosten fix mit Vorlage regeln. Könnt ihr nutzen.

Ehrenamt

Alles klar? Engagement fix mit Vorlage regeln.

Förderung

Fördermittel kompakt: Alles auf einer Seite.

Gemeinsam den Überblick Behalten

Verdienstausfall bei Sonderurlaub
in der Jugendhilfe (NRW)

Du willst dich ehrenamtlich bei einer Freizeit, Jugendbegegnung oder Fortbildung engagieren, aber müsstest dafür Urlaub nehmen? Kein Problem! Das Sonderurlaubsgesetz NRW unterstützt dich – und es gibt sogar einen Ausgleich für den Verdienstausfall. 

Hier zeigen wir dir, wer was beantragt, wie der Ablauf ist und wer zahlt. 

Voraussetzungen -
das musst du mitbringen

  • Du bist mindestens 16 Jahre
  • Du machst ehrenamtlich bei z.B. einer Jugendfreizeit, Fortbildung oder Ferienfreizeit mit
  • Die Maßnahme (Aktion) wird von enem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt
  • Du arbeitest min. 6 Monate bei deinem Arbeitgeber (unter 21 Jahre reichen 3 Monate)

Wie viel Sonderurlaub gibt es?

  • Bis zu 8 Arbeitstage pro Jahr
  • Auf max. 3 Einsätze aufteilbar
  • Nicht übertragbar aufs nächste Jahr

Der Antrag auf Sonderurlaub
in drei Schritten

  1. Du stellst beim Arbeitgeber einen Antrag auf Sonderurlaub – mit Bestätigung vom Träger
  2. Der Träger bestätigt deine Eignung und dass du bei einer passenden Maßnahme mitmachst
  3. Arbeitgeber entscheidet über den Antrag – muss genehmigen, außer es gibt wirklich wichtige Gründe

Wichtig: Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Gut zu wissen - was außerdem wichtig ist

  • Wenn du krank wirst, zählt das nicht als Urlaub (ärztliches Attest nötig)
  • Du darfst keine Nachteile im Job haben, nur weil du Sonderurlaub nimmst
  • Wenn du im öffentlichen Dienst oder einem Sozialversicherungsträger arbeitest gelten extra regeln
  • Gib uns bis zum 31.5 jeden Jahres spätestens Bescheid, ob du einen Antrag stellen möchtest

Empfehlung (Keine Pflicht, aber hilfreich!)

Du solltest Folgendes gemacht haben:

  • einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Eine Grundausbildung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (z.B. Gruppenpädagogik, Entwicklungspsychologie, Rechtsfragen, JuleiCa etc.)

Kontakt im Bereich Förderung

Administrative Referentin

Anke Wamser
a.wamser@vmb-jugend.nrw
0151 / 449 338 23

Gemeinsam Musik (Er)leben

Der VMB.nrw unterstützt Musikvereinigungen bei der Durchfügung musikalischer Bildungsmaßnahmen – von Probenphasen über Ensemblearbeit bis hin zu Projekten zur Nachwuchsgewinnung. Ob mit oder ohne Übernachtung, für ein Wochenende oder mehrere Tage:
Für viele Formate gibt es finanzielle Förderung.
Alle Details zu Fördersätzen, Voraussetzungen und abrechnungsfähigen Kosten findet ihr hier: