Die VMB-Jugend unterstützt euch dabei, tolle Projekte für Kinder und Jugendliche in euren Musikvereinen oder Regionen auf die Beine zu stellen – mal ganz ohne Instrument. Ob Workshops, Ausflüge oder kreative Aktionen: Wenn’s nicht direkt ums Musizieren geht, seid ihr hier genau richtig.
Auf dieser Seite findet ihr alle Infos, die ihr braucht, um einen Fördermittelzuschuss zu erhalten.
Der Abrechnungs-Guide
Förderung durch die VMB Jugend
In unseren FAQ findet ihr alle wichtigen Infos
rund um Antrag, Voraussetzungen, Förderhöhe und Abrechnung –
kompakt, verständlich und immer aktuell. Schaut rein!
Wir unterstützen außermusikalische Aktionen für Kinder und Jugendliche in euren Musikvereinen – also Freizeitaktivitäten, bei denen der Spaß, das Miteinander und die Gemeinschaft im Mittelpunkt stehen. Wichtig ist, dass genug Betreuungspersonen dabei sind und die Aktion für Kinder und Jugendliche gedacht ist – und idealerweise mit ihnen zusammen geplant wurde.
Habt ihr ein paar Ideen für passende Aktionen?
Na klar! Wie wär’s zum Beispiel mit:
- einem Bowlingnachmittag
- einem Ausflug ins Jumphouse
- einem Tag im Kletterpark
- einer Kanutour auf dem nächsten Fluss
- Einem Ausflug in die Eissporthalle
Was ist mit Bildungsangeboten?
Auch das ist möglich! Nach vorheriger Absprache mit uns können wir Workshops für Betreuerungspersonen oder Verantwortliche der Jugendlietung (also sogenannte Multiplikator*innen) fördern – z. B. zu Themen wie Teamarbeit, Jugendbeteiligung oder Projektmanagement.
Gibt’s auch Aktionen, die nicht gefördert werden?
Ja – wir fördern keine Angebote wie:
- Lasertag oder Paintball
- Vereinsfeiern
- Vereinsfahrten
Damit ihr Fördermittel beantragen könnt, sollten ein paar Dinge erfüllt sein:
- Euer Verein ist Mitglied im VMB NRW.
- Ihr habt einen aktuellen Nachweis der Gemeinnützigkeit.
- Euer Verein ist als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt.
Keine Sorge, wenn ihr euch da nicht sicher seid – meldet euch einfach bei uns! Wir helfen euch weiter.
- Ihr reicht eure Abrechnung fristgerecht ein:
– spätestens 8 Wochen nach der Aktion,
– bei Maßnahmen im November oder Dezember spätestens bis 31. Januar des Folgejahres.
- Qualifiziertes Betreuungspersonal begleitet eure Aktionen.
- Die Fördermittel werden korrekt und nach unseren Richtlinien verwendet.
- Wichtig zu wissen:
Für die Abrechnung seid ihr selbst verantwortlich – bitte achtet auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollte das Landesjugendamt oder der Landesrechnungshof etwas beanstanden, kann das Rückforderungen zur Folge haben.
Unsere Förderung basiert auf klaren gesetzlichen Grundlagen – damit alles transparent und fair bleibt:
Rechtsgrundlagen sind:
- die Richtlinien des Kinder- und Jugendförderplans NRW
- das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- das Kinder- und Jugendfördergesetz NRW
- sowie ergänzende Förderrichtlinien der Landesmusikjugend NRW
Wofür dürfen die Fördermittel eingesetzt werden?
Die Mittel sollen gezielt die außermusikalische Kinder- und Jugendarbeit stärken – z. B. in diesen Bereichen:
- Politische und soziale Bildung
- Kulturelle, sportliche und freizeitorientierte Aktivitäten
- Maßnahmen zur Kinder- und Jugenderholung
- Medienbezogene, interkulturelle und internationale Projekte
- Mädchenarbeit und geschlechterdifferenzierte Jugendarbeit
- Angebote mit Fokus auf Integration und Teilhabe
Was muss euer Verein zusätzlich beachten?
Eigenmittel einplanen:
Ein Teil der Kosten muss durch eigene Mittel oder andere Finanzierungsquellen gedeckt werden.
Mittel richtig einsetzen:
Die Fördermittel müssen sachgerecht, wirtschaftlich und im Sinne der genannten Ziele verwendet werden.
Was muss ich bei der Planung einer Aktion (Maßnahme) beachten?
Wenn ihr eine Maßnahme plant und Fördermittel der Landesmusikjugend NRW nutzen möchtet, gibt es ein paar wichtige Punkte, die ihr von Anfang an im Blick haben solltet:
Allgemeine Voraussetzungen
- Mindestens 5 Teilnehmende müssen dabei sein.
- Die meisten Teilnehmenden sollten ihren Wohnsitz in NRW haben.
- Der Veranstaltungsort muss in NRW liegen (Ausnahmen sind mit Begründung möglich).
- Die Aktion sollte Aspekte wie Bildung, Prävention und Beteiligung junger Menschen berücksichtigen.
Wer kann teilnehmen?
- Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von 6 bis 21 Jahren.
- Bei Bildungsmaßnahmen dürfen auch junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre teilnehmen.
Welche Arten von Veranstaltungen sind förderfähig?
- Freizeitmaßnahmen
Dauer: Mindestens 1,5 Stunden
Beispiele: Kochen, Basteln, Sport, Stadtrallyes, Naturerlebnisse
Zuschuss: Bis zu 85 % der förderfähigen Kosten
Eigenanteil: 15 %
- Bildungsveranstaltungen
Dauer: Mindestens 5 Stunden pro Tag
Zuschuss: Ebenfalls bis zu 85 % der förderfähigen Kosten
Eigenanteil: 15 %
- Jugendferienfreizeiten (für Kreismusikjugenden)
- Dauer: Mindestens 4, maximal 21 Tage (inkl. An- & Abreise)
- Zuschuss: Anteilsfinanzierung der Gesamtkosten
- Eigenanteil: 20 %
Was ist mit der Teilnehmendenliste?
Bitte nutzt das offizielle Formular der Landesmusikjugend NRW.
- Wichtig: Kopfzeile ausfüllen
- Ganz unten rechts: Datum und Unterschrift der leitenden Person nicht vergessen!
Ja – aber nicht immer schon im Vorjahr. Ob ihr einen Planungsantrag stellen müsst, hängt von Umfang und Kosten eurer Maßnahme ab. Hier der Überblick:
Ein Planungsantrag bis zum 31.12. des Vorjahres ist erforderlich, wenn:
- die geplanten Gesamtkosten über 1.500 € liegen
und/oder
- die Maßnahme länger als 2 Tage dauert
Kein Planungsantrag nötig, wenn:
- die Kosten unter 1.499 € liegen
und
- die Maßnahme höchstens 2 Tage dauert (z. B. ein Wochenende: Fr.–So.)
In diesem Fall reicht es, wenn ihr die Abrechnung spätestens 8 Wochen nach Durchführung einreicht.
Achtung: Für Aktionen im November oder Dezember ist der 31. Januar des Folgejahres die letzte Frist zur Abgabe.
Damit ihr eure Förderung bekommt, müsst ihr nach der Maßnahme einen Verwendungsnachweis einreichen. Das geht ganz einfach digital über unsere Website – aber ein paar Dinge solltet ihr dabei unbedingt beachten:
- Digitaler Verwendungsnachweis
Erstellt euren Verwendungsnachweis online unter www.lmj-nrw.de.
Nutzt bitte das aktuelle Formular und füllt alles sorgfältig aus.
- Was gehört alles zur Abrechnung?
- Freistellungsbescheid
– Eine Kopie eures aktuellen Bescheids zur Gemeinnützigkeit
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
– Eine Kopie eurer aktuellen Bestätigung
- bei mehrfach Förderung durch die VMB Jugend
- Teilnehmendenliste
– aktuelle Teilnehmendenliste von der Homepage nutzen. Wichtig: Kopf ausfüllen und nach Eintrag der Teilnehmenden, Betreuungspersonen und Leitung die Liste unten rechts mit dem Veranstaltungsdatum und der Unterschrift der Leitung versehen
- Programmablauf
– Eine kurze zeitliche & inhaltliche Übersicht der Aktion
- Übersicht über Einnahmen und Ausgaben
– Eine kurze zeitliche & inhaltliche Übersicht der Aktion
- Originalbelege & Quittungen
– Alle Ausgaben bitte mit Originalnachweisen belegen
– Ab 250€ müssen ordnungsgemäße Rechnungen vorgelegt werden
- Ab 250€ entsprechender Kontoauszug beifügen
Buskosten über 1.000 €
– Bitte mindestens drei Angebote einholen und nachweisen
- Honorare
– Nur mit schriftlichen Honorarverträgen abrechenbar (Quittungen reichen nicht aus)
- Fahrtkosten & Ehrenamt
– Über unsere entsprechenden Formulare abrechnen
- Wirksamkeitsdialog
– Muss im Verwendungsnachweis ausgefüllt werden
Unser Ziel ist, dass jeder Mitgliedsverein mindestens eine Kinder- oder Jugendaktion pro Jahr gefördert bekommt – und das möglichst unkompliziert!
Die Höhe der Förderung hängt vom Umfang eurer Maßnahme und den förderfähigen Kosten ab. Hier ein Überblick:
Aktuelle Förderquoten – so sieht’s aus:
Möglicher | Förderquote | Eigenanteil |
0 – 50 € | Keine Förderung möglich | – |
51 – 500 € | 85 % Förderung | mind. 15 % |
501 – 1.000 € | 60 % Förderung | mind. 15 % (ggf. mehr durch Drittmittel) |
1.001 - 1.499 € | 50 % Förderung | Mind. 15% |
Ab 1.500 € | 750 € | mind. 15 % |
ab 6.000 € | Individuelle Anteilsfinanzierung über Zuwendungsbescheid | abhängig vom Bescheid |
Damit eure Aktion sicher und gut betreut abläuft, gibt es Richtwerte für die Anzahl der Betreuungspersonen – abhängig von der Gruppengröße:
Empfohlene Betreuungsschlüssel:
Teilnehmende | Betreuungspersonen |
5–10 | 2 Betreuungspersonen |
11–20 | 3 Betreuungspersonen |
21–30 | 4 Betreuungspersonen |
... | entsprechend mehr |
Plant ihr eine besondere Aktion (z. B. mit erhöhtem Betreuungsbedarf)?
Dann sprecht uns bitte im Vorfeld an – wir finden gemeinsam eine Lösung!
Ausgewogenheit ist uns wichtig:
Bitte achtet darauf, sowohl weibliche als auch männliche Betreuungspersonen einzuplanen – wenn möglich.
Und ganz wichtig:
Die leitende Person sollte eine gültige JULEICA (Jugendleiter*in-Card) besitzen.
Klick & hab’s!
Verwendungsnachweis Fördermittel - Download
Hier findest du den Verwendungsnachweis für deine Fördermittel – einfach downloaden, ausfüllen und easy einreichen.
Überblick Förderung
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Teilnehmerliste
Teilnehmer-Check: Liste easy downloaden
Vorlage Reisekostenarbechnung
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Gemeinsam den Überblick Behalten
Verdienstausfall bei Sonderurlaub in der Jugendhilfe (NRW)
Du willst dich ehrenamtlich bei einer Freizeit, Jugendbegegnung oder Fortbildung engagieren, aber müsstest dafür Urlaub nehmen? Kein Problem! Das Sonderurlaubsgesetz NRW unterstützt dich – und es gibt sogar einen Ausgleich für den Verdienstausfall.
Hier zeigen wir dir, wer was beantragt, wie der Ablauf ist und wer zahlt.
Voraussetzungen - das musst du mitbringen:
- Du bist mindestens 16 Jahre alt
- Du machst ehrenamtlich bei z.B. einer Jugendfreizeit, Fortbildung mit
- Die Maßnahme wird von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt
- Du arbeitest min. 6 Monate bei deinem Arbeitgeber und bist nicht im öffentlichen Dienst tätig ( unter 21 Jahre: 3 Monate reichen)
Der Antrag auf Sonserurlaub in drei Schritten
- DU stellst beim Arbeitgeber einen Antrag auf Sonderurlaub – mit Bestätigung vom Träger
- Der TRÄGER bestätigt deine Eignung und dass du bei einer passenden Maßnahme mitmachst
- ARBEITGEBER entscheidet über den Antrag – muss genehmigen, außer es gibt wirklich wichtige Gründe
Wichtig: Der Antrag muss mindestens 6 Wohcen vor Beginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Kontakt im Bereich
Administrative Referentin
Anke Wamser
orga@vmb-jugend.nrw
0151-44933823
Musikalische Förderung für euren Verein
Der VMB NRW unterstützt Musikvereine bei der Durchführung musikalischer Bildungsmaßnahmen – von Probenphasen über Ensemblearbeit bis hin zu Projekten zur Nachwuchsgewinnung. Ob mit oder ohne Übernachtung, für ein Wochenende oder mehrere Tage: Für viele Formate gibt es finanzielle Förderung.
Alle Details zu Fördersätzen, Voraussetzungen und abrechnungsfähigen Kosten findet ihr hier:
